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Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Erfahren Sie hier, wie Sie die Reha beantragen und welche Schritte für die Anmeldung in unserem Reha-Zentrum nötig sind. Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Im MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Orb nehmen wir Patienten der Rentenversicherung, aller gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Privatpatienten sowie Patienten mit Anspruch auf Beihilfe auf.
Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.
Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Aber auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Rehabilitationsmaßnahmen müssen beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Ihr Antrag wird dann vom jeweiligen Kostenträger aus sozialmedizinischer Sicht begutachtet und aus versicherungsrechtlicher Sicht geprüft. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Wir empfehlen in diesem Fall von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, da die Rehabilitation nach einem Widerspruch sehr oft doch noch genehmigt wird.
Ein Arzt muss die Notwendigkeit der Reha-Maßnahme schriftlich begründen. Diese Begründung wird dem Antrag an den Kostenträger beigefügt.
Die Höhe der Zuzahlungen ist unterschiedlich - je nachdem, welcher Kostenträger der Rehabilitation zugestimmt hat.
Stationär: Kostenübernahme, Patient zahlt 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage.
Ambulant: Kostenübernahme, keine Zuzahlung.
Verpflegungspauschalen werden von der Rentenversicherung für eine ambulante Maßnahme nicht gezahlt. Anfahrtskosten werden bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel komplett und bei PKW-Nutzung anteilig übernommen.
Stationär: Kostenübernahme, Patient zahlt 10 Euro pro Tag für die gesamte Dauer der Rehabilitation.
Ambulant: Krankenkassen zahlen einen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.
Die Übernahme der Anfahrtskosten sollte vorab mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Bei ambulanten Behandlungen zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Die Übernahme der Anfahrtskosten ist generell möglich, sollte aber vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden. Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse oder finden Sie unter www.reha-servicestellen.de.
Grundsätzlich können alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, im erwerbsfähigen Alter, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bestimmte Versicherungszeiten haben alle 4 Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Wenn es dringend ist, kann eine solche Reha auch vor Ablauf von 4 Jahren bewilligt werden.
Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:
Deutsche Rentenversicherung Bund: Tel. +49 3070 0183 8098
Deutsche Rentenversicherung Hessen: Tel. +49 8001 0004 8012
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Tel. +49 8001 0004 8024
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Tel. +49 8001 0004 8016
ARGE für Krebsbekämpfung Bochum: Tel. +49 2348 9020
Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.
Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe finanziert.
Bei Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung, sodass die Reha auch in anderen Bundesländern möglich ist.
Im MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Orb ist eine Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten möglich: